Diese Geschäftsbedingungen gelten für den allgemein verbindlichen Gastaufnahmevertrag zur Vermietung von Räumen mit dazugehörigen Dienstleistungen, Verkauf von Handelsware sowie über sämtliche weitere angebotenen Leistungen im Bereich Beherbergung und Gastronomie zwischen dem Weingut Pia Stassen, Hauptstraße 60, 55413 Oberheimbach, Tel. 06743/6237 (nachfolgend "Weingut" genannt) und seinen Kunden/Gästen.
Eine einseitige Nutzungsänderung der angebotenen Leistungen ist nicht zulässig bzw. bedarf einer schriftlichen Zustimmung. (Weitervermietung an Dritte, Verkaufsveranstaltungen in betriebseigenen Räumlichkeiten usw.) Geschäftsbedingungen des Kunden finden ohne eindeutige schriftliche Vereinbarung keine Anwendung.
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der Reservierung durch das Weingut zustande. Zur schriftlichen Bestätigung zählt auch ein Vertragsabschluss via E-Mail. Eine schriftliche Bestätigung des Weinguts ist nicht von Nöten sofern der Kunde in der Zeit zwischen der Reservierung des Kunden (auch mündlich) und dem Vertragsbeginn nachweislich nicht erreichbar sein sollte.
Vertragspartner ist das Weingut Pia Stassen, Hauptstraße 60, 55413 Oberheimbach und der in den Reservierungsunterlagen geführte Gast/Kunde.
Reservierungen von Dritten werden nur auf deren Eigenverantwortung aufgenommen und vom Dritten in den Reservierungsunterlagen per Willenserklärung (auch mündlich und fernmündlich) bestätigt. Dies gilt insbesondere auch für Stornierungen.Mit dem Vertragsabschluss erklärt sich der Gast/Kunde mit den Datenschutzrichtlinien des Weinguts (https://www.weingut-stassen.de/datenschutz.html) einverstanden.
Der Gast/Kunde haftet gegenüber dem Weingut nach den gesetzlichen Vorschriften.Das Weingut weist ausdrücklich darauf hin, dass offene Feuer, Wunderkerzen, Feuerwerke und das zubereiten von Speisen durch den Gast/Kunden in allen Räumen sowie auf dem gesamten Unternehmensgelände wegen Brandgefahr verboten sind. Ebenso sind vom Gast/Kunden mitgebrachte elektronische Geräte bei Abwesenheit des Gastes/Kunden aufgrund der Brandgefahr vom Strom zu trennen. Ausnahmegenehmigungen werden vom Weingut nur ausdrücklich und in Schriftform erteilt.
Alle vereinbarte Preise sind brutto.
Die Rechnungen des Weinguts sind innerhalb von 10 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Reserviert der Kunde eine Leistung und nimmt diese nicht in Anspruch ohne innerhalb einer angemessenen Frist die Leistung zu stornieren (z.B. Massagen, Speisen etc.) so ist das Weingut berechtigt, die Leistung in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
Der Kunde verpflichtet sich mit Aufnahme des Gastaufnahmevertrages die bestellten Leistungen zu bezahlen.
Es gelten grundsätzlich die Preise aus der allgemeinen Preisliste. Ändert sich der Preis in der Preisliste zwischen Vertragsabschluss und Beherbergungsaufnahme, so gilt der vom Gast/Kunden bestätigte Preis aus den Reservierungsunterlagen. Überschreitet jedoch der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung 90 Tage, so behält sich das Weingut das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen. Dies ist dem Gast/Kunden unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Das Weingut ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Sollte eine geforderte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Weingut gesetzten angemessenen Frist nicht geleistet werden, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtig.
Änderungen des Mehrwertsteuersatzes gehen, ungeachtet des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses, zu Lasten des Gastes/Kunden.
Fallen neben den vom Weingut angebotenen und erbrachten Standardleistungen zusätzliche Kosten an welche durch den Gast verursacht werden (z.B. erhöhte Reinigungsleistung durch extreme Verschmutzung, unangemessene Verschwendung von Material wie etwa Handtücher, Toilettenpapier usw.), so werden diese dem Gast in Rechnung gestellt. Im Falle von zusätzlicher extremer Verschmutzung wie etwa Fäkalien, Erbrochenem, Blut etc. behalten wir uns vor eine Reinigungsfirma zu beauftragen und dies in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
Der vermietete Raum ist bei Abreise in einwandfreiem Zustand zu übergeben. Der Gast/Kunde hat Sorge zu tragen, dass sämtliche Gegenstände, das Zimmer selbst und alle von dem Weingut zur Verfügung gestellten Produkte in einwandfreiem Zustand überlassen werden. Dies gilt insbesondere für Einrichtungsgegenstände (Möbel, Spiegel, TV etc.), das Zimmer selbst (Böden, Wände, Fliesen, Lampen etc.) als auch alle benutzten Gegenstände welche dem Verantwortungsbereich des Weinguts unterstehen. Sämtliche vom Weingut zur Verfügung gestellten Sachen (z.B. Elektrogeräte, Hand- und Badetücher, etc.) fallen ebenso unter diese Klausel. Beispiel: Wird ein Handtuch zum Haare färben oder Schuhe putzen verwendet und ist dies nach Reinigung nicht mehr zu reinigen, so wird der Preis für angemessenen Ersatz in Rechnung gestellt.
Im gesamten Gebäude gilt ein Rauchverbot. Der Verstoß kann durch das Weingut geahndet werden. Eine Reinigungspauschale von 250,- Euro für das jeweilige Zimmer wird dem Kunden in Rechnung gestellt.
Bei einem Rücktritt des Gastes/Kunden vor Vertragsbeginn werden folgende Stornierungsgebühren dem Kunden in Rechnung gestellt:
(Der vereinbarte Reisepreis entspricht dem in der Reservierungsbestätigung aufgeführten Gesamtpreis.) Das Weingut empfiehlt zur Vermeidung von Stornogebühren den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Das Weingut ist zum Rücktritt des Gastaufnahmevertrags berechtigt, wenn:
In folgenden Fällen kann das Weingut Stornogebühren in Folge einer Stornierung durch das Weingut in Höhe der Stornoliste (Stornierung durch den Gast) in Rechnung stellen:
Gebuchte Zimmer stehen dem Gast/Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer/Suiten/Ferienwohnungen des Weinguts spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Sofern die Zimmer/Suiten/Ferienwohnungen am Abreisetag nicht weiter vermietet sind, kann das Zimmer/die Suite/Ferienwohnung für eine zusätzliche Nutzung des Zimmers verlängert werden:
Die Rechnung ist bis spätestens zur Abreise zu begleichen. Durch verspätete Abreise entstandene Schadenersatzansprüche Dritter gehen auf den Gast/Kunden über.
Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen in den allgemein zugänglichen Bereichen des Weinguts nicht verzehrt werden, außer eine individuelle Sonderregelung wie Kork- oder Gedeckgeld wurden vereinbart.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast/Kunden in den Reservierungsunterlagen (Gastaufnahmevertrag) sind unwirksam.
Erfüllungsort und Zahlungsort ist das Weingut. Ausschließlicher Gerichtstand ist das Amtsgericht Bingen a. Rhein. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Gesetzesänderungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.